Gedanken zu meinem Vorstoss im Kantonsrat Anfrage 151/2024
Dieser Beitrag beleuchtet die Herausforderung der Gemeinden im Kanton Zürich bei der Unterbringung von Asylsuchenden und die Antworten des Regierungsrates.
Mehrere Zürcher Gemeinden aus dem Bezirk Bülach und Dielsdorf haben den Regierungsrat Mario Fehr darauf hingewiesen, dass die geplante Erhöhung der Asyl-Aufnahmequote auf 1,6% ab dem 1. Juli 2024 ihre Kapazitätsgrenzen sprengt. Beispielsweise müssten die 22 Gemeinden im Bezirk Bülach für rund 163'000 Einwohner zusätzlich zu den bestehenden 2'119 Plätzen weitere 489 Plätze schaffen.
Um dem entgegenzuwirken, planen viele Gemeinden Neubauten oder Provisorien, was durch hohe Kosten und langwierige politische Prozesse erschwert wird. Viele Gemeinden sind am Limit und fordern vom Regierungsrat praktikable Lösungen und Unterstützung.
In seiner Antwort auf den Vorstoss RR 151/2024 bot RR Fehr jedoch keine einfach umsetzbaren Lösungen an, die den Gemeinden helfen könnten, ihre Anstrengungen effizienter zu gestalten.
Gemeinden am Limit: Antwort auf meine Anfrage im Kantonsrat 151/2024
Zu Fragen 1, 5 und 6:
Der Regierungsrat ist sich der großen Herausforderung bewusst, die die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden für Städte und Gemeinden darstellt. Seit Januar 2022 hat der Kanton seine Unterbringungskapazitäten mehr als verdoppelt und erweitert kontinuierlich seine Strukturen. Die Migrationsströme können kantonal nicht gesteuert werden, und alle anwesenden Personen müssen untergebracht und betreut werden. Dies betrifft insbesondere allein reisende erwachsene Männer, die auch in Zivilschutzanlagen untergebracht werden können. Das Kantonale Sozialamt steht in ständigem Austausch mit den Gemeinden, bietet Unterstützung und berücksichtigt deren Bedürfnisse.
Zu Frage 2:
Der Kanton hat keinen direkten Zugriff auf Unterkünfte und Material der Armee. Gemeinden müssen sich bei Bedarf direkt an die Armee wenden.
Zu Frage 3:
Der Regierungsrat prüft konkrete Anfragen der Gemeinden. Das Immobilienamt der Baudirektion ist zuständig. Kantonale Grundstücke können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht unentgeltlich. Die Entscheidungen werden fallweise getroffen, wobei auch planungsrechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Baurechte sind für langfristige Nutzungen gedacht und daher nicht für den aktuellen Bedarf geeignet. Für kurz- und mittelfristige Lösungen sollten bestehende Objekte vorrangig genutzt werden.
Zu Frage 4:
Die Nutzung von Nichtbauzonen ist auf landwirtschaftliche und standortgebundene technische Anlagen begrenzt. Eine Nutzung für Asylunterkünfte ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Baudirektion hat eine befristete Praxis für temporäre Asylunterkünfte außerhalb der Bauzonen eingeführt, sofern innerhalb der Bauzonen keine Alternativen verfügbar sind. Entsprechende Gesuche werden prioritär behandelt und eine Bewilligung wird für ein Jahr erteilt. Verlängerungen müssen erneut bewilligt werden.
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Die obige Antwort zeigt die Bemühungen und strukturellen Massnahmen des Kantons sowie die Hürden und Anforderungen, die bei der Bewältigung dieser Aufgaben bestehen. Sie verdeutlicht, dass nachhaltige Lösungen auf Bundesebene erforderlich sind. Die Gemeinden sind das letzte Glied in einer Kette von Massnahmen zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden. Ob diese Vorgehensweise in der aktuellen Situation noch zielführend ist, bleibt fraglich. Sobald die Gemeinden ihre Aufnahmequoten nicht mehr erfüllen können, sind alternative Lösungsansätze notwendig.
Gemeinden am Limit – die kommenden Monate und Jahre werden es zeigen...
Auch die Medien berichten über diesen Vorstoss : Zürcher Unterländer / Tele Zürich