Finanzen
Die Finanzlage von Bassersdorf ist aktuell eher angespannt. Das Bevölkerungswachstum hat in den vergangenen Jahren relevante Investitionen gefordert. Dieses konnte zeitlich nur bedingt geglättet werden. Nun gilt es, eine gute Balance zwischen einer konservativen Finanzpolitik und der Tätigung der notwendigen Investitionen zu finden. Namentlich sollen vergangene Fehler einer zu restriktiven Finanzpolitik nicht wiederholt werden.
Beurteilung Finanzlage
Die aktuelle Finanzlage unserer Gemeinde beurteile ich wie folgt:
- Das aktuelle Budget 2022 ist so gut optimiert wie möglich, im Vergleich mit anderen Gemeinden ähnlicher Grösse sind unsere Kosten verträglich
- Das Stellenwachstum in der Verwaltung gilt es zu prüfen und nur wo notwendig umzusetzen
- Die Investitionsrechnung stellt noch immer eine relevante Herausforderung dar, und treibt die Verschuldung an
- Die Erhöhung des Steuerfusses ist unschön, eine Fortsetzung dieser Tendenz gilt es zu vermeiden
- Es besteht ein 5–10-jähriger Investitionsplan der namentlich die folgenden Themen vorsieht: Hochwasserschutz (Auflage des Kantons), Werterhaltungsmassnahmen (Kindergärten, Schulhäuser, APZ, bxa), Umsetzung BZO-Revision, Schulinformatik, Planungsverfahren, Verkehrswege
- Es gilt all diese Projekte so effizient wie möglich auszugestalten, sodass die Kosten im Rahmen gehalten werden können
- Weiter sind Leistungen der Gemeinde auch aus kostentechnischer Sicht zu prüfen, dazu gehören namentlich:
- Konsolidierung des Polizeidiensts, ggf. in Kooperation mit der Kantonspolizei
- Eigener Bibliotheksbetrieb oder ggf. Schaffung einer Kooperation mit der Privatwirtschaft
- Schaffung von zusätzlichen Sozialstellen wie für Jugendbeauftragten
Finanzen - Dafür stehe ich:
- Ausgewogene Finanzpolitik nach Jahren der nötigen und sinnvollen Investitionen, namentlich Verhindern weiterer Steuererhöhungen
- Enge Zusammenarbeit mit dem Ressort Finanzen auf Verwaltungs- wie politischer Ebene sowie mit allen weiteren Bereichen, um sinnvolles Sparpotenzial zu identifizieren
- Umsetzung von Ersatzinvestitionen wenn wirklich notwendig – allfällige Verschiebung bei weiterhin adäquatem Zustand
- Sicherstellen der zwingend notwendigen staatlichen Leistungen, aber Beschränkung der freiwilligen Leistungen oder aktive Einbindung der Privatwirtschaft wo möglich